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AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ASM Metallverarbeitung GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Leistungs- und Lieferbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen; sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2  Die Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren Leistungs- und Lieferbedingungen übereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden. 

1.3  Unsere Leistungs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Sondervermögen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, für 2 Wochen ab Angebotsabgabe verbindlich.

2.2 Beruht unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf technischen Angaben des Bestellers (Zeichnungen, technische Daten, Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen etc.), so sind unser Angebot und unsere Auftragsbestätigung nur dann verbindlich, wenn der Auftrag auch entsprechend den technischen Vorgaben des Bestellers ausgeführt werden kann.

 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den technischen Angaben des Bestellers durchgeführt werden kann, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Besteller nicht bereit ist, die von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen.

2.3 Ändert der Besteller seine Bestellung, so ist diese Änderung nur verbindlich, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklären.

2.4 Unsere Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferungsunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen das Urheberrecht und Eigentum.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. 

3.2 Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. 

Skontoabzug und sonstige Nachlässe bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Lieferung 

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“. Maßgebens für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. 

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und verlängert sich angemessen, wenn die Voraussetzung zu Ziffer 9 (Höhere Gewalt) vorliegt. 

4.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. 

4.4 Innerhalb einer Toleranz von +/- 5% der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis. 

4.5 Die Ware wird branchenüblich verpackt und die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet. 

4.6 Versandbereit gemeldete Ware ist vom Besteller unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. 

Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.

5. Lieferverzug 

5.1 Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir dem Besteller unverzüglich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen. 

5.2 Verzögert sich die Lieferung durch in  Ziffer 9 (Höhere Gewalt) aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. 

5.3 Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

6. Eigentumsvorbehalt 

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. 

6.2 Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab.

7. Sachmängel      

7.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen  Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen bzw. Mustern des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen  Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 

Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen des Bestellers oder Dritter.  

7.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware an unseren Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. 

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wir haften stets nur in Höhe des Auftragswertes.

8. Schutzrechte, Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Zeichnungen 

8.1 Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung, Modellerstellung oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns von sämtlichen Ansprüchen eines Schutzrechtsinhabers freizustellen. 

8.2 Die für die Herstellung der Produkte, benötigen Werkzeuge- und Vorrichtungen, bleiben – unabhängig von der Berechnung der Kostenanteile – unser Eigentum. 

8.3 Die Kosten für die Erneuerung, Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Wagnis des Werkzeugbruchs werden von uns getragen. 

Bei abnehmergebundenen Werkzeugen verpflichten wir uns, sie nur für Lieferungen an den Besteller zu verwenden. Wir verpflichten uns, die Werkzeuge
3 Jahre nach der letzten Lieferung für den Besteller aufzubewahren. Wird vor Ablauf dieser Frist vom Besteller mitgeteilt, dass innerhalb eines weiteren Jahres Bestellungen aufgegeben werden, so sind wir zur Aufbewahrung für diese Zeit verpflichtet. Anderenfalls können wir frei über die Werkzeuge verfügen.

9. Höhere Gewalt 

9.1 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 

9.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen  anzupassen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 

10.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz: 

ASM Metallverarbeitung GmbH & Co. KG
Zum Elberskamp 11
57413 Finnentrop

Wir sind auch berechtigt am Sitz des Geschäftspartners zu klagen.

10.2 Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmung 

11.1 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 

Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr am wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.